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Kapitalanlage mit Pflegeschutz

 

Tarife für Kapitalanleger und Vermögensschutz
Wer größere Summen zur Verfügung hat, erhält derzeit kaum gute Zinsen auf den Bankkonten (Stand 02.2017). In einem Pflegefall wird zudem schnell das Vermögen angegriffen und im schlechtesten Fall verbraucht. Besonders bei Ehepaaren kann dies sich negativ auswirken, da nicht selten auch der Partner das eigene Anteils-Vermögen zur Finanzierung der Pflege des Partners zur Verfügung stellt. Was dann weg ist, ist weg. Stirbt der pflegebedürftige Partner, ist meistens für den Hinterbliebenen nicht mehr so viel übrig. Hier kann es sinnvoll sein, Teil des Vermögens in eine Pflegerentenversicherung zu investieren. Auf der einen Seite erreicht je nach Anbieter das Kapital im 10. Jahr das eingesetzte Kapital den gleichen Vermögensstand wie zum Zeitpunkt Einzahlung oder sogar mehr, aber mit dem Vorteil dass man gegen das größte Risiko der Pflegebedürftigkeit gleichzeitig versichert ist. Will man den Versicherungsschutz nicht mehr, kann man wieder den Vertrag kündigen und den Rückkaufswert sich auszahlen lassen. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen den Anbietern während der Vertragslaufzeit (vor und ab dem Pflegefall). Auch der Todesfall kann sehr unterschiedlich geregelt sein. Hier bedarf es einer unabhängigen Beratung. Beispiel 55 Jahre alt, mtl. gesamte Pflegerente 1.500 Euro in allen Pflegegrade/Stufen, Einzahlung einmalig.


 

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Die Pflegerentenversicherung wird von privaten Lebensversicherungen nach dem Kapitaldeckungsverfahren angeboten. Die Höhe der laufend zu entrichtenden Beiträge ist dauerhaft garantiert (Anpassungen sind nur sehr eingeschränkt nach dem §163 VVG möglich). Die Höhe der Leistungen ist nur bis zu einem bestimmten Maß garantiert (sogenannte „Garantieleistungen“ mit dem gesetzlich festgelegten Garantiezins von derzeit 1,25% in der Lebensversicherung) und kann sich durch Erwirtschaftung von Überschüssen erhöhen, beispielsweise wenn sich Kapitalanlagen positiver entwickeln als erwartet oder wenn im Laufe der Zeit das versicherungstechnische Risiko abnimmt und weniger Menschen pflegebedürftig werden als ursprünglich statistisch erwartet und einkalkuliert wurde.

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Um Vermögen zu sichern

... wird oft daran gedacht das Vermögen schnell an die Familienmitglieder zu übertragen. Aber Vorsicht, sobald der Pflegefall absehbar ist, kann das übertragende Vermögen dennoch gepfändet werden. Man muss unterscheiden ob der zu Pflegende Vermögen überträgt, oder die Pflegepersonen (also die Kinder des zu Pflegenden Elternteils) zur eigenen Vermögenssicherung wiederum es an die eigenen Kinder (soweit vorhanden) übertragen möchte.

Pflegepersonen (pflegende Personen)
Wenn die Pflegepersonen ihr Vermögen an ihre eigenen Kinder (also an die Enkel des zu Pflegenden) überträgt als Schenkung, so müssen diese sich in der Schul- oder Ausbildung befinden. Auch der Zweck der Übertragung muss erkennbar, sowie nachweisbar sein und zur Ausbildungsfinanzierung dienen. In diesem Fall kann das Sozialamt nicht an das Vermögen sich vergreifen, aber es sollte dennoch vor der Feststellung des Pflegefalls übertragen worden sein.

Eventuelle Anschaffungen die zur Sicherung des Einkommens dienen sind ebenfalls vom Sozialamt nicht pfändbar. So kann es sinnvoll sein, dass man sich ein Auto für die Fahrten zur Arbeit anschafft. Man sollte aber die Angemessenheit dabei berücksichtigen. Es kann u.U. sein, dass ein neuer schwerer großer Mercedes für Fahrten von 10 km nicht den Vorstellungen des Sozialamtes entsprechen, selbst wenn heute noch eine Anerkennung dennoch statt finden sollte, kann duch neue gestzliche Regelungen und Rechtssprechungen sich die Möglichkeit ändern.

Investieren Sie ein Teil des Vermögens in Ihre eigene Altersversorgung, so akzeptiert in der Regel das Finanzamt bis zu fünf Prozent Ihres Bruttoeinkommens den Vorsorgebetrag (AZ. XII ZR 98/04).

Alle Möglichkeiten sollten Sie jedoch mit einem Rechtsanwalt besprechen.

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